Übersicht und rechtliche Grundlagen zu Opt-in-Verfahren

  • Aktualisiert

Überblick

Opt-In-Verfahren dienen zur Anmeldung neuer Empfänger in Optimizely Campaign. Der Absender von Werbenachrichten muss eine nachweisbare Erlaubnis der Empfänger haben, um rechtssicher werben zu können. Um diese Rechtssicherheit zu erreichen, ist nur das Double-Opt-In-Verfahren empfehlenswert. Daneben gibt es das Single-Opt-In-Verfahren und das Confirmed-Opt-In-Verfahren, diese sind jedoch im Allgemeinen nicht empfehlenswert.

Die Informationen in diesem Artikel sind nicht rechtsverbindlich.

Rechtliche Grundlagen

Nachweisbare Erlaubnis

Gemäß § 7 Abs. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) stellt es für den Verbraucher eine unzumutbare Belästigung dar, wenn er ohne seine vorherige ausdrückliche Erlaubnis Werbung per E-Mail erhält. Kontaktiert der Werbetreibende einen Verbraucher ohne dessen Werbeeinverständnis, so handelt es sich um eine Wettbewerbsverletzung.

Um Verbraucher vor unerwünschten Nachrichten (Spam) zu schützen, ist rechtssicheres Omnichannel-Marketing erlaubnisbasiert: Der Absender benötigt die Erlaubnis des Empfängers.

Hat ein Empfänger die Erlaubnis in einem Double-Opt-In-Verfahren erteilt, so liegt dem Absender im Falle einer Empfängerbeschwerde ein glaubwürdiger Nachweis vor. Bei einem Rechtsstreit muss das Opt-In vor Gericht nachgewiesen werden. Deshalb ist eine sorgfältige Verwaltung der Opt-In-Prozesse wichtig.

Ausnahme bei Transaktionsnachrichten

Transaktionsnachrichten benötigen kein Opt-In-Verfahren. So sind zum Beispiel Anmelde- und Bestellbestätigungen ohne besonderes Einverständnis des Empfängers legitim. Dies gilt allerdings nur, wenn die Transaktionsnachrichten keine zusätzliche Werbung beinhalten.

Omnichannel-Marketing: Gesondertes Opt-In

Verwalten Sie Opt-In-Prozesse gesondert für jedes Werbemedium (Telefon, SMS, E-Mail, Print usw). Nur so können Sie die datenschutzrechtlichen Dokumentationspflichten erfüllen.

Der Text einer Double-Opt-In-Nachricht sollte sich einzig auf die Einwilligung in die Zusendung von Werbung beziehen und – in Abgrenzung zur unspezifischen "Generaleinwilligung" in alle möglichen Formen der Werbung – den Werbegegenstand hinreichend genau umreißen. Unterscheiden Sie beispielsweise zwischen einem regulären Newsletter und einer Erinnerungsnachricht, wenn ein Kunde auf ein Angebot nicht reagiert hat.

Gültigkeit der Erlaubnis

Ein Opt-In kann nach aktueller Rechtsprechung erlöschen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie einen Empfänger länger als ein Jahr nicht mehr kontaktieren. Die zuvor gegebene Erlaubnis rechtfertigt dann keine weiteren Werbenachrichten an den Empfänger.

Damit das Opt-In nicht verfällt, sollten Sie Ihre Empfänger regelmäßig kontaktieren.

Mögliche Opt-In-Verfahren

Double-Opt-In-Verfahren

Optimizely empfiehlt das Double-Opt-In-Verfahren, weil es die beste Rechtssicherheit ermöglicht und Postfächer von Empfängern vor Missbrauch schützt.

Beim Double-Opt-In-Verfahren gibt der Empfänger vor der Werbekontaktaufnahme seine Einwilligung zum Empfang von Werbenachrichten. Der Empfänger erhält eine Nachricht mit einem Double-Opt-In-Link, den er anklickt, um sich für den Newsletter anzumelden.

Erst nach dem Klick auf diesen Link wird seine Adresse in die Empfängerliste eingetragen. Dieses Verfahren verhindert, dass Empfänger ohne ihr Wissen von Dritten angemeldet werden.

Single-Opt-In-Verfahren

Optimizely empfiehlt nicht dieses Opt-In-Verfahren.

Beim Single-Opt-In-Verfahren gibt ein Empfänger seine Einwilligung zum Empfang von Werbenachrichten. Daraufhin wird er in die Empfängerliste eingetragen – die Zusendung eines Bestätigungslinks wie beim Double Opt-In-Verfahren entfällt. Das Single-Opt-In-Verfahren ist nicht zu empfehlen, weil nicht sicher ist, dass der Empfänger selbst seine Kontaktdaten in eine Empfängerliste eingetragen hat.

Confirmed-Opt-In-Verfahren

Optimizely empfiehlt nicht dieses Opt-In-Verfahren.

Beim Confirmed-Opt-In-Verfahren gibt ein Empfänger seine Einwilligung zum Empfang von Werbenachrichten. Danach erhält der Empfänger eine Nachricht mit der Bestätigung, dass seine Daten erfasst wurden, und er Werbenachrichten erhalten wird. Bei diesem Verfahren ergibt sich dieselbe Problematik wie beim Single-Opt-In-Verfahren – mit dem Unterschied, dass der Empfänger explizit über seine Anmeldung informiert wird.

Priorität bei parallellen Opt-In-Prozessen

Wenn ein Empfänger bereits einen Double-Opt-In-Prozess durchlaufen hat und ein neuer Opt-In-Prozess für denselben Empfänger in der gleichen Empfängerliste gestartet wird, werden Double-Opt-In-Prozesse nicht von anderen Typen von Opt-In-Prozessen überschrieben.

Aktive Double-Opt-In-Prozesse haben immer die höchste Priorität und müssen abgeschlossen werden, damit der Empfänger in die Empfängerliste eingetragen wird. Diese Regelung verhindert, dass die gut nachweisbare Erlaubnis aus einem Double-Opt-In-Prozess durch eine schlechter nachweisbare Erlaubnis aus einem Opt-In-Prozess anderen Typs ersetzt wird.