CSA-Richtlinien

  • Aktualisiert

Optimizely ist Partner der Certified Senders Alliance (CSA) und nimmt an deren Allowlisting Programm teil, welches zugleich die Konformität der E-Mail-Marketing Prozesse eines Versenders mit der DSGVO garantiert. Das CSA-Allowlisting ermöglicht eine bevorzugte Zustellung sowie eine bessere Inbox-Platzierung bei den teilnehmenden Internet Service Providern. Die Teilnahme am Allowlisting-Programm setzt gleichzeitig die Einhaltung bestimmter technischer und rechtlicher Qualitätsstandards voraus, welche die entscheidenden Säulen des Programms darstellen und von jedem Versender eingehalten werden müssen. In den folgenden Abschnitten finden Sie eine Übersicht der CSA-Standards und wie sie implementiert werden.

Opt-In als Voraussetzung

Newsletter nach Art. 6 DSGVO

Grundsätzlich benötigt der Versand von E-Mails mit Werbeinhalten sowie dem Ziel eines Verkaufs das Einverständnis des Empfängers. Um sicherzustellen, dass nur die Benutzer in die Versandliste aufgenommen werden, die sich auch tatsächlich angemeldet haben, und um den Dokumentationsanforderungen von DSGVO und CSA nachzukommen, ist das Double Opt-In (DOI) das einzige Verfahren, das Rückverfolgbarkeit gewährt und ist somit eine Standardanforderung von Optimizely Campaign.

Produktempfehlungen nach EU-Direktive 2002/58/EC (41)

Alternativ können Empfehlungen zu ähnlichen Produkten und Dienstleistungen an Kunden gesendet werden, die einen Kauf getätigt haben, aber keine ausdrückliche Zustimmung zum Newsletter-Versand gegeben haben. Da diese Art von E-Mail jedoch in der Regel eine gute Quelle für Spam-Beschwerden darstellt, gelten strengere formale Anforderungen.

Voraussetzungen für Newsletter-Formulare

Pflichtanforderungen

  • Die Einwilligung muss aktiv gegeben werden, vorausgewählte Kontrollkästchen sind nicht erlaubt.
  • Die Einwilligung darf nicht an eine Registrierung zu anderen Services gekoppelt sein.
  • Es muss klar sein, von wem der Abonnent welche Art von Inhalt erhalten wird.
  • Der Hinweis, dass eine Abmeldung jederzeit möglich ist und auf welche Weise, mindestens durch einen Abmeldelink und eine E-Mail-Adresse, muss zum Zeitpunkt der Erhebung der E-Mail-Adresse deutlich sichtbar sein.
  • Mögliche Dritte (maximal 10), einschließlich Sponsoren, müssen explizit benannt werden
  • Die E-Mail-Adresse darf das einzige Pflichtfeld sein, alle anderen Felder müssen optional bleiben. (Dies bezieht sich nur auf reine Newsletter-Anmeldeformulare; Benutzerkonto-Registrierungen oder Checkout-Formulare können weitere Pflichtfelder enthalten.)

Empfehlungen

  • Ein Link zur Datenschutzseite sollte in jedem Kontaktformular enthalten sein.
  • Der Empfänger sollte über die Häufigkeit des Newsletters informiert werden.

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Newsletter-Inhalt

  • Der E-Mail-Footer muss ein vollständiges Impressum enthalten: Physische Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Vertretungsberechtigter und HRB / Ust-Id-Nummer.
  • Der E-Mail-Footer muss einen Abmelde- und einen Datenschutzlink enthalten.

Bild: Beispiel: Newsletter-Footer

Kundenbeziehungen-Voraussetzungen für Checkout-Formulare

Pflichtanforderungen

  • Die Adresse wurde durch einen Kauf erworben, eine Transaktion hat stattgefunden und das Produkt wurde nicht zurückgegeben.
  • Es werden ausschließlich eigene und ähnliche Waren oder Dienstleistungen beworben.
  • Der Kunde hat dieser Nutzung nicht widersprochen — das bedeutet, es hat bisher keine Abmeldung von kommerziellen E-Mails stattgefunden.
  • Der Hinweis, dass E-Mails zu ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen gesendet werden, muss zum Zeitpunkt der Erhebung der E-Mail-Adresse deutlich sichtbar sein.
  • Das Formular muss die Information enthalten, dass eine Abmeldung jederzeit möglich ist, „ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen" (o. ä.). Außerdem muss über die Methode informiert werden, mindestens durch einen Abmeldelink und eine E-Mail-Adresse.

Empfehlungen

  • Ein Link zur Datenschutzseite sollte in jedem Kontaktformular enthalten sein.
  • Der Empfänger sollte über die Häufigkeit des Newsletters informiert werden.

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Inhalt der Produktempfehlungen

  • Die beworbenen Produkte müssen dem gekauften Produkt ähnlich sein. „Ähnlich" bedeutet, dass sie den gleichen Sinn haben und auf die gleiche Art und Weise verwendet werden können. Es darf keine weitere Werbung enthalten sein.
  • Der E-Mail-Footer muss ein vollständiges Impressum enthalten: Physische Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Vertretungsberechtigter und HRB / Ust-Id Nummer.
  • Der E-Mail-Footer muss einen Abmelde- sowie Datenschutzlink enthalten.
  • Die E-Mail muss die Information enthalten, dass die Abmeldung jederzeit möglich ist, „ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen".

Bild: Beispiel: Footer für Produktempfehlungen

Voraussetzungen für die Kombination von Newslettern und Produktempfehlungen

Wenn Sie sowohl Newsletter mit Opt-in (Art. 6 DSGVO) als auch Produktempfehlungen ohne Opt-in (EU-Direktive 2002/58/EC (41)) versenden wollen, dann schreibt die CSA folgendes Format vor:  Eine Opt-in-Checkbox für Newsletter, und eine Opt-out-Checkbox für Produktempfehlungen, basierend auf einem Kauf.

An Empfänger mit Opt-in dürfen Sie E-Mails mit breitgefächerten Inhalten senden. An Empfänger ohne Opt-in, welche den Produktempfehlungen nicht widersprochen haben, dürfen Sie nur Werbung zu ähnlichen Produkten und nicht-werbliche E-Mails senden.

Alle weiteren zuvor genannten Anforderungen bleiben bestehen.

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Voraussetzungen für das Impressum

  • Ein Impressum muss auf der Webseite vorhanden und leicht zugänglich sein.
  • Das Impressum muss Folgendes enthalten: physische Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Vertretungsberechtigter und HRB / Ust-Id Nummer.

Datenschutzerklärung

Pflichtanforderungen

  • Eine Datenschutzseite muss auf der Webseite vorhanden und leicht zugänglich sein.
  • Der Empfänger muss darüber informiert werden, von welchem Absender er welche Art von E-Mails erhalten wird.

Newsletter

  • Der Hinweis, dass eine Abmeldung jederzeit möglich ist und durch welche Methoden (mindestens ein Abmeldelink und eine E-Mail-Adresse) muss deutlich sichtbar sein.
  • Mögliche Dritte (maximal 10), einschließlich Sponsoren, müssen explizit benannt werden.

Kundenbeziehung

  • Der Hinweis, dass E-Mails zu ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen gesendet werden, muss zum Zeitpunkt der Erhebung der E-Mail-Adresse deutlich sichtbar sein.
  • Der Datenschutzhinweis muss die Information enthalten, dass eine Abmeldung jederzeit möglich ist, „ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen" (o. ä.). Außerdem muss über die Methode informiert werden, mindestens durch einen Abmeldelink und eine E-Mail-Adresse.

Empfehlungen

  • Der Empfänger sollte über die Häufigkeit des Newsletters oder der Produktempfehlungs-Mailings informiert werden.

Bild: Beispieltext Newsletter für Datenschutzseite

Bild: Beispieltext Kundenbeziehung für Datenschutzseite

Voraussetzungen für die Abmeldung

  • Die Abmeldung muss einfach sein und nicht mehr als zwei Klicks erfordern.
  • Die Abmeldung muss kostenlos sein.
  • Es darf kein erneuter Login erforderlich sein.
  • Es dürfen keine überredenden Formulierungen verwendet werden.

Voraussetzungen für die Registrierungsdaten

Pflichtanforderungen

  • Kontext der Kontakterhebung (Newsletter, Kundenbeziehung und so weiter).
  • URL / Screenshot des Online-Registrierungsformulars oder Scan des Offline-Registrierungsformulars / -vertrags.
  • Art des Opt-Ins, wenn zutreffend (Double opt-In, Single Opt-In und so weiter).
  • Datum und Uhrzeit der Registrierung sowie der DOI Bestätigung.

Newsletter

  • Einwilligungserklärung, wie diese zum Zeitpunkt der Erhebung der E-Mail-Adresse vorlag.

Kundenbeziehung

  • Hinweis, dass ein Widerspruch zu dieser Art von Werbung jederzeit möglich ist und wie er zum Zeitpunkt der Erfassung der E-Mail-Adresse vorlag.
  • Kaufdaten.

Empfehlungen

  • IP-Adresse der Registrierung und der DOI-Bestätigung.

Bounce-Management

Versender müssen E-Mail-Adressen aus einer Empfängerliste entfernen, wenn ein E-Mail-Postfach nicht erreichbar ist. Dies muss spätestens geschehen, wenn 3 Hard-Bounces aufgetreten sind. Ihr Optimizely Campaign-Mandant tut dies mit den Standardeinstellungen automatisch. Wenn ihre Nachrichten eine hohe Bounce-Rate aufweisen, wird sich unser Support-Team mit ihnen in Verbindung setzen, um weitere Maßnahmen zu planen, die einen Reputationsverlust oder eine Sperrung ihrer Versand-Domain verhindern.